»Dem Gast ein selbst­bestimmtes Leben und ein würdiges Sterben zu ermöglichen, steht im Mittelpunkt der Begleitung im hospiz:brücke.«

Aufnahme

Aufnahme

Aufnahme im Hospiz

Voraussetzung für die Aufnahme im Hospiz ist eine vorliegende Hospizbedürftigkeit.

Wenn ein Patient im Sinne kurativer Medizin als austherapiert gilt, eine auf wenige Wochen oder Monate begrenzte Lebenserwartung hat und aufgrund seiner Krankheit ein hoher palliativpflegerischer und medizinischer Versorgungsbedarf besteht, kann er als Gast im Hospiz aufgenommen werden.

Onkologische Erkrankungen, Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen, der Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung oder das Vollbild der Infektionskrankheit AIDS begründen häufig einen Hospizaufenthalt.   


Ablauf und Kosten

Die Aufnahme des Gastes geschieht auf seinen Wunsch. Wir benötigen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die uns durch den Sozialdienst der Klinik oder durch den Hausarzt zugesandt wird. Die Klärung der Kostenübernahme erfolgt durch das Hospiz. Sobald wir dem Gast einen Platz im Hospiz anbieten können, besuchen wir ihn für ein erstes Informationsgespräch.

Die Kosten für die Hospizversorgung werden zu 95% von den Kranken- und Pflegekassen getragen, fünf Prozent muss der Träger des Hospizes eigenfinanzieren. Ein Eigenanteil entsteht dem Gast nicht. Lediglich Zuzahlungen für Arznei-/Verbandsmittel, Heilmittelverordnungen und Hilfsmittel sind vom Gast selbst zu tragen.


Ärzte finden hier weitere Informationen